Notarkanzlei

Der Notar wird vom Staat ernannt und ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreut den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften, er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Gegenüber Dritten ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Er ist zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet und vertritt nicht einseitig die Interessen „seines“ Mandanten, sondern die aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, ausgewogenen und menschlich passenden Lösung.

Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte besonders wichtig sind.

Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten.

Dabei geht es um:

  • Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung etc.)
  • Ehe- und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption etc.)
  • Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung etc.)
  • Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)

Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden.